Leimen, 23.09.2009
Ein Start ohne „roter Ausländermarke“ ist nicht statthaft und ist durch die KARI zu unterbinden.Da die Beantragung der Startmarken schleppend vorangeht, anbei einige wichtige Hinweise. Laut Ausschreibung, Pkt.6, für die BL sind die Vereine Verpflichte für die Ausländer eine Ausländerstartmarke beim BVDG zu beantragen. Diese dient zur Erkennung eines Ausländers für die KARI, diese Marke ist zusätzlich und ersetzt nicht die nötige BVDG-Startmarke. Diese Startmarke muss bei der BVDG-Geschäftsstelle, Jochen Stüber (stueber@bvdg-online.de oder Fax: 06224- 9751 14) schriftlich beantragt werden. Nach der Prüfung auf Startrecht (Freigaben durch die nationalen Fachverbände) wird diese „rote Startmarke“ den Vereinen zugesendet. Beachten: Bei den meisten Sportlern muss eine aktuelle Freigabe von den nationalen Verbänden eingefordert werden.
Quelle: http://www.bvdg-online.de

Rote Ausländerstartmarke
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